Nachdem die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 7. September 2022 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen im zentralen Modell bekannt gegeben hatte, hat die Vattenfall Atlantis 1 und Global Tech 2 Offshore Wind GmbH nunmehr das ihr nach § 39 WindSeeG zustehende Eintrittsrecht für die ausgeschriebene Fläche N-7.2 ausgeübt. Die Baufläche N-7.2 liegt rund 85 Kilometer nördlich der Insel Borkum.
In der Ausschreibung stand eine Fläche mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 980 MW zum Gebot. Den Zuschlag hatte zunächst die Bieterin RWE Renewables Offshore HoldCo Four GmbH zu einem Gebotswert von 0 ct/kWh erhalten.
Durch die Ausübung des Eintrittsrechts geht der Zuschlag für die Fläche N-7.2 gemäß § 43 WindSeeG auf die Vattenfall Atlantis 1 und Global Tech 2 Offshore Wind GmbH über. Damit ist die Vattenfall Atlantis 1 und Global Tech 2 Offshore Wind GmbH nunmehr gemäß § 46 WindSeeG berechtigt, beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb des Projekts zu stellen.
Die Kanzlei trûon, die Vattenfall im Jahre 2016 bereits beim Erwerb der Projektrechte beraten hatte (siehe hier), auf deren Grundlage das Eintrittsrecht nunmehr ausgeübt werden konnte, unterstützt Vattenfall in diesem Projekt zu öffentlich-rechtlichen und energierechtlichen Fragen.